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LKW Geschwindigkeit außerhalb geschlossene Ortschaften PDF Drucken E-Mail
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Sonntag, den 12. Juni 2011 um 13:44 Uhr

STVO §3

§3 Geschwindigkeit

(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann.

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Lenk- und Ruhezeiten PDF Drucken E-Mail
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Samstag, den 11. Juni 2011 um 21:13 Uhr

Lenk- und Ruhezeiten im Straßengüter- und Straßenpersonenverkehr

Im Zuge der Einführung des digitalen Kontrollgerätes hat der europäische Gesetzgeber in der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 1 gleichzeitig

neue Vorschriften zu den Lenk- und Ruhezeiten sowie Dokumentationspflichten erlassen und im April 2006 veröffentlicht. Während der

Teil der neuen Verordnung, der sich mit der Einführung des digitalen Kontrollgerätes befasst, bereits zum 1. Mai 2006 in Kraft getreten ist,

werden die Vorschriften zu den Lenk- und Ruhezeiten erst ab dem 11. April 2007 Geltung finden.

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Bußgeldkatalog LKW PDF Drucken E-Mail
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Samstag, den 11. Juni 2011 um 20:03 Uhr

In diesem Bußgeldkatalog für LKW Fahrer finden Sie alle Verstöße, z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahnen, Sonntagsfahrverbot, Ladungssicherung, Bußgelderl sowie Punkteeintrag in Flensburg und Fahrverbote.

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ADR Gefahrgutklassen im Überblick! PDF Drucken E-Mail
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Sonntag, den 05. Juni 2011 um 01:00 Uhr

Es gibt zahlreiche Regelungen und Abkommen zum Gefahrguttransport auf der Straße, Schiene, im Luft- und im Wassertransport, z. B. hinsichtlich Verpackung, Ladungssicherung, Kennzeichnung und Transport. Zweck der zahlreichen Vorschriften ist eine sichere Abwicklung der Gefahrguttransporte (Unfallvermeidung) sowie genaue und schnelle Information der Rettungskräfte (Feuerwehr), damit im Unglücksfall dieser als Gefahrgutunfall erkannt und schnellstmöglich die richtigen Maßnahmen ergriffen werden können. Bei der Lagerung und der Verwendung gilt das Gefahrstoffrecht. Hier sind einmal die Gefahrgutklassen aufgelistet.

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